Stand: September 2026
Du hältst eine CBD-Blüte in der Hand, liest «unter 1 % THC» auf der Verpackung und fragst dich: Darf ich das hier überhaupt kaufen? Die kurze Antwort: Ja, CBD ist in der Schweiz legal. Die längere Antwort braucht etwas mehr Platz, weil nicht ein einziges Gesetz darüber entscheidet, sondern gleich fünf – das Betäubungsmittelgesetz, das Lebensmittelgesetz, das Heilmittelgesetz, das Chemikaliengesetz und Kosmetische Mittel. Je nachdem, ob du von Blüten, Öl oder einem CBD-Kaugummi sprichst, greift ein anderer Teil davon, und genau das sorgt für die meiste Verwirrung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- THC-Grenzwert: CBD-Produkte dürfen in der Schweiz maximal 1 % THC enthalten. Darüber gilt ein Produkt als Betäubungsmittel.
- CBD Blüten und CBD Hasch gelten seit dem Tabakproduktegesetz als Tabakersatzprodukt – Verkauf erst ab 18 Jahren (unterliegt nicht der Tabaksteuer).
- CBD Öl beinhaltet ausschliesslich Naturprodukte, ist ein Aromaprodukt und unterliegt dem Chemikalienrecht.
- CBD als Lebensmittel – etwa in Gummibärchen oder Getränken – ist in der Schweiz mangels Zulassung (Novel Food) nicht erlaubt.
- CBD-Kosmetik ist in der Schweiz grundsätzlich zulässig; aktuell gilt eine SCCS-Sicherheitsempfehlung von max. 0,19 % CBD sowie die Einhaltung der geltenden THC-Vorgaben.
- Werbung mit Heilversprechen ist für alle CBD-Produkte verboten, unabhängig von der Kategorie.
Die kurze Antwort: Ja, aber...
CBD selbst gilt in der Schweiz nicht als Betäubungsmittel. Massgebend ist einzig der THC-Gehalt: Solange ein Produkt unter der Grenze von 1 % THC bleibt, fällt es nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BetmG). Cannabis mit mehr als 1 % THC dagegen schon – dort endet die Legalität unabhängig davon, wie viel CBD ebenfalls enthalten ist.
Das «Aber» kommt daher, dass der THC-Wert nur die erste Hürde ist. Welches Gesetz zusätzlich greift, hängt davon ab, wie ein Produkt verkauft und beworben wird. Wird mit einer gesundheitlichen Wirkung geworben, ist plötzlich das Heilmittelgesetz (HMG) zuständig – und damit die Zulassungsbehörde Swissmedic, die ohne Arzneimittelzulassung keine entsprechenden Aussagen duldet. Wird ein Produkt zum Essen oder Trinken angeboten, greift das Lebensmittelgesetz (LMG) – und dort ist CBD bislang schlicht nicht zugelassen. Bei Blüten und Hasch, gilt das neue Tabakproduktegesetz.
Ein verbreiteter Irrtum: Viele gehen davon aus, «CBD ist legal» bedeutet automatisch, dass man es auch essen oder trinken darf und genau das stimmt nicht. CBD und/oder THC sind in der Schweiz und Europa als Nahrungergänzungmittel nicht verkehrsfähig.
Welches Gesetz gilt für welches Produkt?
Fünf Gesetze teilen sich den Schweizer CBD-Markt auf, und jedes deckt einen anderen Aspekt ab:
| Gesetz | Kurzform | Wofür zuständig |
|---|---|---|
| Betäubungsmittelgesetz | BetmG | THC-Grenzwert, Einstufung als Suchtstoff oberhalb von 1 % THC |
| Lebensmittelgesetz | LMG | CBD als Nahrungsmittel – aktuell als Novel Food nicht zugelassen |
| Heilmittelgesetz | HMG | Gesundheits- und Heilversprechen, Zulassung als Arzneimittel |
| Kosmetische Mittel | Vkos | Sicherheit, Zusammensetzung, Kennzeichnung und Dokumentation von Kosmetika. |
| Chemikaliengesetz | ChemG | Sicherheit, Kennzeichnung und Umgang mit chemischen Produkten |
Diese Aufteilung erklärt auch, warum es in Schweizer Shops keine legalen CBD-Gummibärchen oder CBD-Getränke gibt. Cannabinoide gelten sowohl in der EU als auch in der Schweiz als Novel Food, und eine Zulassung dafür wurde bisher nicht erteilt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hält dazu fest, dass nur Hanfsamen, Hanfsamenöl und entöltes Hanfsamenmehl von dieser Regel ausgenommen sind – alles andere braucht eine Bewilligung, die es (Stand September 2026) für CBD nicht gibt.
Für die vier grössten Produktgruppen im Schweizer CBD-Markt sieht die Einordnung im Detail so aus:
CBD Blüten: Tabakersatzprodukt
Seit dem 1. Oktober 2024 ist in der Schweiz das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) in Kraft. Es stuft CBD Blüten als pflanzliches Rauchprodukt ein – rechtlich also ähnlich wie klassischen Tabak, nur ohne Nikotin. Verkauft werden dürfen sie zum Rauchen oder Verdampfen; alles, was in Richtung Essen oder Aufbrühen als Tee geht, würde die Kategorie wechseln und fiele dann unters Lebensmittelrecht, wo CBD wie erwähnt nicht zugelassen ist.
In unserem Labor sehen wir bei jeder Ernte zuerst den THC-Wert, bevor eine Sorte überhaupt ins Sortiment kommt – erst danach folgen Aromaprofil und Optik. Das ist keine Formalität, sondern die gesetzliche Grundvoraussetzung dafür, dass ein Produkt überhaupt verkauft werden darf.
CBD Öl: Chemikalienprodukt / Aromaöl
Unser CBD-Aromaöl ist in der Schweiz als Chemikalie deklariert und wird unter dem Chemikalienrecht in Verkehr gebracht – auch wenn ausschliesslich natürliche Rohstoffe darin stecken. Die GHS-Kennzeichnung bezieht sich dabei auf den CBD Gehalt bzw. die daraus resultierende Konzentration im Produkt und nicht auf die natürliche Herkunft der verwendeten Rohstoffe.
Für dich als Käufer heisst das: Die Deklaration auf der Flasche orientiert sich konsequent an dieser Einstufung. Was tatsächlich in einer Charge steckt, lässt sich über den Laborbericht (COA, Certificate of Analysis) nachvollziehen – dort stehen CBD-Gehalt, THC-Gehalt und Reinheitsparameter. Bei unseren Laborberichten findest du diese Angaben zu jeder Charge einzeln aufgeschlüsselt (auf Anfrage).
CBD Hasch: wie Blüten behandelt
CBD Hasch wird rechtlich gleich behandelt wie Blüten: Tabakersatzprodukt, THC-Grenze bei 1 %, Altersgrenze 18 Jahre, Verkauf zum Rauchen oder Verdampfen. Der einzige Unterschied liegt in der Verarbeitung, nicht in der rechtlichen Kategorie.
CBD KOSMETIKA: Kosmetikprodukte
CBD-Kosmetika wie Cremes, Salben oder Pflegeöle unterliegen in der Schweiz dem Kosmetikrecht (VKos). Entscheidend sind dabei die Sicherheit des Produkts, die korrekte Deklaration und die vorgeschriebene Produktdokumentation.
Für CBD ist zudem die aktuelle europäische Sicherheitsbewertung relevant: Der SCCS bewertet CBD in dermalen Kosmetikprodukten bis zu einer Konzentration von 0,19 % als sicher. Dieser Wert ist eine Sicherheitsempfehlung und nicht mit dem THC-Grenzwert für CBD-Blüten gleichzusetzen.
Die THC-Grenze: 1 % in der Schweiz
Die Schweiz erlaubt CBD-Produkten bis zu 1 % THC – deutlich mehr als die meisten europäischen Länder. Rechtliche Grundlage dafür ist die Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel (BetmVV-EDI), die Cannabis mit einem Gesamt-THC-Gehalt unter diesem Wert von der Betäubungsmittelkontrolle ausnimmt. Erst oberhalb von 1 % greift das BetmG, und damit ändert sich rechtlich alles: Besitz, Handel und Konsum werden dann nach Betäubungsmittelrecht beurteilt.
Der Grenzwert bezieht sich auf das verkaufsfertige Produkt, nicht auf einzelne Pflanzenteile oder Zwischenschritte in der Verarbeitung. Deshalb lassen seriöse Anbieter jede Charge in akkreditierten Laboren prüfen, bevor sie in den Verkauf geht – ein einzelner überdurchschnittlicher Wert kann sonst ein ganzes Sortiment aus der Legalität kippen lassen.
Eine wichtige Ausnahme bilden Kosmetika: Die 1% THC-Grenze aus dem Betäubungsmittelrecht ist hier nicht mit einem zulässigen THC-Gehalt für Kosmetik gleichzusetzen. Für CBD-Kosmetik gelten zusätzliche Sicherheitsanforderungen; die aktuelle SCCS-Bewertung nennt für THC als Verunreinigung einen Wert von höchstens 0,00025 % im fertigen Kosmetikprodukt.
Wichtig zu wissen: Der THC-Grenzwert für den Verkauf ist etwas anderes als der Grenzwert im Strassenverkehr. Dort gilt praktisch Nulltoleranz, weshalb der Konsum von CBD-Blüten vor dem Autofahren zum Problem werden kann, selbst wenn das Produkt legal gekauft wurde. Mehr dazu findest du im Artikel zu CBD und Autofahren.
Ab welchem Alter darf man CBD kaufen?
Mit dem Tabakproduktegesetz gilt seit dem 1. Oktober 2024 schweizweit eine einheitliche Altersgrenze von 18 Jahren für den Kauf von Tabakersatzprodukten – dazu zählen CBD Blüten und CBD Hasch ausdrücklich. Diese Regel gilt unabhängig vom Verkaufskanal, also sowohl im stationären Handel als auch im Onlineshop, und Händler sind verpflichtet, eine geeignete Alterskontrolle durchzuführen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das die Umsetzung des TabPG begleitet, hält dazu fest, dass die Altersgrenze schweizweit einheitlich gilt und nicht kantonal unterschiedlich gehandhabt werden darf.
Bei Qualicann verkaufen wir CBD-Produkte nur an volljährige Personen. Deshalb musst du beim Bestellvorgang dein Geburtsdatum angeben und mindestens 18 Jahre alt sein.
Für Händler bedeutet das TabPG zusätzlichen Aufwand: Produkte müssen innerhalb eines Jahres nach Markteinführung auf der Plattform tabacinfo.ch registriert werden, und es gelten neue Vorgaben für Warnhinweise und Werbung.
CBD kaufen, besitzen, transportieren
Cannabisprodukte mit weniger als 1 % Gesamt-THC fallen in der Schweiz grundsätzlich nicht unter das Betäubungsmittelrecht. Für den Besitz solcher legal in Verkehr gebrachten Produkte gibt es keine mit dem THC-Grenzwert vergleichbare, allgemein festgelegte Höchstmenge. Je nach Produkt – etwa Blüten, Kosmetika oder Chemikalien – müssen jedoch zusätzlich die jeweiligen produktspezifischen Vorschriften eingehalten werden.
Komplizierter wird es an der Grenze. Die Eidgenössische Zoll- und Grenzsicherheitsverwaltung (BAZG) prüft bei der Einfuhr, ob ein Produkt den Schweizer Vorgaben entspricht; ist das nicht der Fall, können Rückhaltung oder weitere Massnahmen drohen. Umgekehrt kann ein in der Schweiz legales Produkt, wie CBD Öl oder CBD Blüten im Ausland unzulässig sein, wenn dort andere THC-Grenzwerte oder Produktvorschriften gelten – die Schweizer Legalität reist also nicht automatisch mit.
Das gilt auch bei Flugreisen: Entscheidend sind insbesondere die Vorschriften des Abflug-, Transit- und Ziellandes. Vor der Reise sollten deshalb die jeweiligen nationalen Bestimmungen sowie gegebenenfalls die Vorgaben der Fluggesellschaft geprüft werden.
Schweiz vs. EU: Die Unterschiede
Im europäischen Vergleich fällt die Schweiz mit ihrer 1-%-Grenze deutlich liberaler aus. In der EU liegt der THC-Grenzwert für den Anbau von Nutzhanf bei 0,3 % – 2023 wurde er von zuvor 0,2 % angehoben, bleibt damit aber weiterhin klar unter dem Schweizer Wert. Deutschland orientiert sich beim Hanfanbau ebenfalls an dieser EU-weiten 0,3-%-Marke; das 2024 in Kraft getretene deutsche Cannabisgesetz (CanG) betrifft primär den Umgang mit Freizeitcannabis und ist von der Hanf- und CBD-Regulierung zu unterscheiden.
Beim Lebensmittelrecht sind sich Schweiz und EU dagegen ausnahmsweise einig: In beiden Räumen gilt CBD als Novel Food, und eine Zulassung dafür steht weiterhin aus. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat im Herbst 2025 zusätzlich auf mögliche Nebenwirkungen bei regelmässigem CBD-Konsum hingewiesen, unter anderem auf die Leber – was ein Zulassungsverfahren eher verlangsamt als beschleunigt.
| Region | THC-Grenzwert | CBD als Lebensmittel |
|---|---|---|
| Schweiz | 1,0 % | nicht zugelassen (Novel Food) |
| EU (Nutzhanf-Anbau) | 0,3 % | nicht zugelassen (Novel Food, Verfahren hängig) |
| Deutschland (Hanfanbau) | 0,3 % | nicht zugelassen (Novel Food) |
Für Reisen bedeutet das in der Praxis: Ein Schweizer CBD-Produkt mit 0,8 % THC ist hierzulande problemlos legal, würde in vielen EU-Ländern beim Grenzübertritt aber bereits über der lokalen Toleranzgrenze liegen. Es lohnt sich, das vor der Reise zu prüfen statt sich auf die Schweizer Regel zu verlassen.
Häufige Fragen
Ist CBD in der Schweiz legal?
Ja. CBD-Produkte mit maximal 1 % THC sind in der Schweiz legal erhältlich, ihr Besitz ist nicht strafbar. Welches Gesetz im Detail greift, hängt von der Produktform ab.
Wie viel THC darf CBD Öl in der Schweiz enthalten?
Maximal 1 % THC im verkaufsfertigen Produkt.
Ab welchem Alter darf ich CBD Blüten kaufen?
Ab 18 Jahren. Seit dem Tabakproduktegesetz gilt diese Altersgrenze schweizweit einheitlich für Tabakersatzprodukte wie CBD Blüten und CBD Hasch.
Darf ich CBD Öl mit ins Flugzeug nehmen?
Innerhalb der Schweiz ist das unproblematisch. Bei internationalen Flügen entscheiden die Vorschriften des Ziellandes und der Airline mit.
Darf ich nach dem Konsum von CBD Auto fahren?
Rechtlich unproblematisch ist nur CBD selbst; für THC gilt im Strassenverkehr Nulltoleranz. Mehr dazu im Artikel CBD und Autofahren.
Wer sich beim Kauf an geprüfte Herkunft und lückenlose Laborberichte hält, bewegt sich in der Schweiz auf sicherem Terrain. Unser gesamtes Sortiment an CBD Blüten, CBD Öl, CBD Kosmetik und CBD Hasch wird entsprechend geprüft und dokumentiert – wer die Zahlen hinter einem Produkt sehen möchte, findet sie in den Laborberichten.
Quellenverzeichnis
- Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG, SR 812.121), Fedlex
- Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien (BetmVV-EDI, SR 812.121.11), Fedlex
- Produkte mit Cannabidiol (CBD): Überblick und Vollzugshilfe, Swissmedic
- FAQ zur Umsetzung des Tabakproduktegesetzes, Bundesamt für Gesundheit (BAG)
- Cannabis, Hanfextrakte und Cannabinoide als Lebensmittel, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
- Verbote, Beschränkungen und Bewilligungen bei der Einfuhr, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
