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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Qualicann GmbH. Die Qualicann GmbH bezweckt die Herstellung und den Handel von CBD-haltigen Produkten und weiterem Zubehör sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Qualicann GmbH vertreibt die Produkte Online sowie in ausgewählten Geschäften.

2. Vertragsabschluss Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Qualicann GmbH betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Qualicann GmbH angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte über den Onlineshop der Qualicann GmbH bestellt oder direkt kauft.

3. Preise Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuern (MwSt) und allfälliger Tabaksteuern. Die Qualicann GmbH behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Qualicann GmbH und gemäss Preisliste der Qualicann GmbH.

Lieferkosten gehen – wenn nichts anderes erwähnt – grundsätzlich zu Lasten des Käufers und sind nicht im Kaufpreis inbegriffen. Die Versandkostenpauschale fällt grundsätzlich einmalig pro Bestellung an und wird im Warenkorb ausgewiesen.

4. Bezahlung Die Qualicann GmbH bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Vorauskasse, Postfinance (und Twint) und auf spezielle Vereinbarung auf Rechnung. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent). Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Qualicann GmbH ist nicht zulässig. Der Qualicann GmbH steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

5. Altersgrenze Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren dieser AGB, dass er die erforderliche Altersgrenze zum Bezug der von der Qualicann GmbH angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfüllt(ab 18 Jahren).

6. Pflichten der Qualicann GmbH 6.1. Lieferung / Liefertermine Die Lieferung erfolgt binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Qualicann GmbH binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Qualicann GmbH vereinbart. Die Qualicann GmbH erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Qualicann GmbH frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.
6.2. Dienstleistungserbringung Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Qualicann GmbH ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Qualicann GmbH.
6.3. Hilfspersonen Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

7. Pflichten des Kunden Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Qualicann GmbH erforderlich sind umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen an die Qualicann GmbH.

8. Abwerbe- und Anstellungsverbot Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Qualicann GmbH dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Qualicann GmbH in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

9. Umtausch Ein Umtausch von Produkten wird grundsätzlich ausgeschlossen.

10. Gewährleistung Wie im Hauptvertrag vereinbart, wird jegliche Gewährleistung der Qualicann GmbH ausgeschlossen. Die Qualicann GmbH gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

11. Haftung Die Qualicann GmbH schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die Qualicann GmbH und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Die Qualicann GmbH haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Qualicann GmbH umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen. Bei Stoffen, deren Verwendung nur im Rahmen gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erfolgen darf, gilt die Bestellung des Kunden gleichzeitig als Erklärung, dass diese Stoffe für einen erlaubten Zweck im vorstehenden Sinne benutzt werden sollen. Cannabis-Blüten unterliegen der Besteuerung als Tabakersatzprodukte durch die Eidgenössische Zollverwaltung EZV. Der Käufer anerkennt mit dem Tätigen seiner Bestellung, dass der Weiterverkauf von Tabakersatzprodukten zu einem höheren als durch die Qualicann GmbH festgelegten Preis untersagt ist.

12. Immaterialgüterrechte Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Qualicann GmbH zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechten zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Qualicann GmbH explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Qualicann GmbH Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

13. Datenschutz Die Qualicann GmbH darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Qualicann GmbH ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Qualicann GmbH vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Qualicann GmbH auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Qualicann GmbH die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden. Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

14. Änderungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Qualicann GmbH jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung durch die Qualicann GmbH in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

15. Priorität Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

16. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

17. Vertraulichkeit Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

18. Höhere Gewalt Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Qualicann GmbH, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich so ist die Qualicann GmbH während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Qualicann GmbH vom Vertrag zurück treten. Die Qualicann GmbH hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Qualicann GmbH zuständig. Der Qualicann GmbH steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

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